In der ab 01. Januar 2010 geltenden Fassung der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes wird es unter anderem einen zusätzlichen Regelpunkt (0.5.1.2.1) mit folgendem Wortlaut geben: "Der Schütze ist für seine Druckluft-/Druckgaskartusche allein verantwortlich. Druckluft-/Druckgaskartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden." Auf den Kartuschen ist, bis auf wenige Ausnahmen, das Herstellungsjahr in Verbindung mit Herstellungsmonat oder -quartal angebracht. Die deutschen Waffenhersteller geben als Nutzungsdauer einheitlich einen Zeitraum von 10 Jahren an. Kartuschen ohne angegebenes Herstellungsdatum werden seitens des Deutschen Schützenbundes wegen der mangelnden Kontrollmöglichkeit generell als nicht mehr verwendbar eingestuft.
Angebote für eine Prüfung zur Verlängerung der Nutzungszeit gibt es hier:
TÜV-Prüfung von Druckbehältern für den Schießsport (PDF-Datei)
In Brandenburg hier:
Gasflaschen und Feuerschutz
Harald Schröder
Mittelstrasse 5
03249 Sonnewalde
Tel: 035323-60048
Auch die Hersteller bieten für ihre Kartuschen Prüfmöglichkeiten an:
Stelljes-Schützenwelt (CO2 und Pressluft in Stahlkartuschen - ca. 35 €)
Steyr (CO2 und Pressluft in Stahlkartuschen)
Feinwerkbau
Walther
Anschütz (kein Hinweis auf CO2-Kartuschen!)
Tesro (Prüfhinweis nur in den Bedienungsanleitungen)

Im Zusammenhang mit etlichen Unfällen mit Pressluftkartuschen, die teilweise zu erheblichen Verletzungen führten, weist die Firma ANSCHÜTZ darauf hin, dass von der als fehlerhaft eingeschätzten Serie von Pressluftkartuschen bei der durchgeführten Rückrufaktion bisher nur ca. 70 Prozent als Rücklauf verzeichnet werden konnten. Da bei weiterer Verwendung dieser Kartuschen eine erhebliche Gefahr besteht, wird nochmalig um Prüfung der Seriennummer und bei Zutreffen um sofortiges entleeren und Rücksendung an den Hersteller gebeten.
Rückrufaktion Pressluftkartuschen
Warnhinweis Pressluftkartuschen der Firma Walther